Corona-Impflicht für bestimmte Gruppen kommt
ProSieben
Die Corona-Neuinfektionen erreichen immer neue Rekordwerte. Die Politik ringt um Lösungen. Nun stellen Bund und Länder einige Weichen neu.
Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern sagte.
Zudem sollen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen, wie die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte. Die Konferenz vereinbarte dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen.
Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.
Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).