Corona-Gesetz der Ampel muss jetzt durch den Bundesrat
ProSieben
Angesichts der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen muss es schnell gehen: Der neue Instrumentenkasten der Ampel-Parteien gegen die Pandemie soll jetzt im Bundesrat besiegelt werden - trotz anhaltender Kritik aus den Reihen der Union.
Nach heftiger Auseinandersetzung zwischen den Ampel-Parteien und der Union stimmt am Freitag der Bundesrat über den neuen Instrumentenkasten gegen die vierte Corona-Welle ab. Die Union hatte ursprünglich eine Blockade angedeutet: Ohne die Länder mit CDU und CSU in der Regierung gibt es im Bundesrat keine Mehrheit. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Es wurde vereinbart, dass das von SPD, Grünen und FDP eingebrachte Gesetz bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden soll.
Dabei geht es unter anderem um 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Auf der anderen Seite aber sollen etwa Schul- oder Geschäftsschließungen künftig nicht mehr möglich sind.
Das hält die Union für riskant. Der neue "Instrumentenkasten" schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein, kritisierte der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst (CDU). Es könne nicht sein, dass die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite", nicht einfach auslaufen.
Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig die Landesparlamente über Beschränkungen im Freizeit-, Kultur- oder Sportbereich entscheiden. Stärkere Einschränkungen wie Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- oder Schulschließungen sowie Reiseverbote sollen aber ausgenommen sein.