
CDU-Opposition plant Verfassungsklage zu Haushalts-Anhörung
n-tv
Zwei Experten äußern sich im Brandenburger Landtag zu Regeln für die Aufnahme von Schulden. Sie sind aber auch als Gutachter für das Finanzministerium tätig. Die CDU dringt auf Konsequenzen.
Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann hat wegen einer Expertenrunde zum Landeshaushalt eine Verfassungsklage gegen den Landtag angekündigt. "Wir werden uns mit einem Eilantrag an das Verfassungsgericht wenden mit dem Ziel, noch vor Beschlussfassung des Haushalts die Anhörung zu wiederholen", sagte Redmann. Er fordert, dass Experten gehört werden, die auch von der Bundesregierung als maßgeblich erachtet werden wie der Sachverständigenrat oder die Bundesbank.
Zudem wirft er Finanzminister Robert Crumbach (BSW) Täuschung vor, weil zwei Wissenschaftler in einer Anhörung des Landtags-Haushaltsausschusses zu rechtlichen Regeln für die Aufnahme von Schulden geredet haben, die auch jeweils ein Gutachten für das Ministerium zu dem Thema erstellt haben.
"Es bestehen ja keine Bedenken dagegen, dass das Ministerium sich Gutachter zur Expertise heranzieht, aber es bestehen Bedenken dagegen, wenn ein Finanzminister im Ausschuss kein Wort darüber verliert, dass diese Gutachter von ihm bezahlt worden sind", sagte der CDU-Fraktionschef mit Blick auf eine Sitzung des Haushaltsausschusses im April. "Der Finanzminister Crumbach hat damit versucht, den Ausschuss zu täuschen." Es geht um den Finanzwissenschaftler Christian Breuer und den Potsdamer Rechtswissenschaftler Thorsten Ingo Schmidt.
