Buschmann will Telegram weiter verfolgen
Süddeutsche Zeitung
Es brauche Geduld, um Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, die Hass und Hetze in ihrem Netzwerk nicht ächten und die Inhalte nicht entfernen lassen, sagt FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann. "Die haben wir."
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat der Plattform Telegram mit der Vollstreckung von Vermögen und strafrechtlicher Verfolgung auch außerhalb der EU gedroht, wenn sie Hass und Hetze in ihrem Netzwerk nicht ächten und die Inhalte nicht entfernen lasse. "Die Rechtslage ist eindeutig", sagte Buschmann der Rheinischen Post und dem Bonner General-Anzeiger. So werde man beispielsweise prüfen, "ob und wo Telegram Vermögen hat, das wir im Falle eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides vollstrecken können".
Telegram sei mehr als ein Messengerdienst. Die Plattform biete die öffentlichen Funktionen eines Sozialen Netzwerks und müsse sich an das dafür gültige deutsche Recht halten. "Dazu gehört unter anderem, einen Ansprechpartner für deutsche Behörden zu benennen, wenn auf Telegram zu Straftaten aufgerufen wird, indem zum Beispiel sogenannte Feindeslisten veröffentlicht werden. Telegram kommt dieser Verpflichtung nicht nach."
Gegenwärtig würden zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram geführt, betonte Buschmann. Es sei allerdings nicht gelungen, die dazu fälligen Bescheide für eine Anhörung dem Unternehmen auch erfolgreich zuzustellen. "Als nächstes werden wir deshalb den Weg der öffentlichen Zustellung gehen, indem wir eine Benachrichtigung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Wir werden also nicht lockerlassen."
Die Herausforderung liege darin, deutsches oder europäisches Recht auch dann durchzusetzen, wenn ein Unternehmen wie Telegram seinen Sitz in Dubai und somit außerhalb der EU habe. "Uns fehlen also keine Strafrechtsnormen oder Gesetze, aber es braucht eine gewisse Ausdauer, um an das Unternehmen heranzukommen. Die haben wir."