
Buschmann will "Inländerdiskriminierung" beenden
n-tv
Der Bundesjustizminister will das Namensrecht reformieren. Ziel ist vor allem, die Diskriminierung von deutschen Staatsbürgern zu beenden. So sollen Eltern künftig ihren Kindern einen Doppelnamen weitergeben können. Zudem soll es mehr Rücksicht auf nationale Minderheiten geben.
Mit der von ihm geplanten Liberalisierung des Namensrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann nach eigenen Worten auch eine faktische Benachteiligung von Deutschen bei der Wahl des Familiennamens beenden. "Eine besondere Kuriosität der bisherigen Rechtslage ist, dass Menschen, die in Deutschland leben, aber keine deutschen Staatsbürger sind, dem Namensrecht ihres Heimatlandes unterliegen", sagte der FDP-Politiker. Das führe dazu, "dass wir sie namensrechtlich oft großzügiger behandeln als deutsche Staatsbürger". Diese "Inländerdiskriminierung" gelte es schnell zu beenden.
Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche einem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium zufolge künftig mehr Entscheidungsspielraum erhalten. Beispielsweise soll es erlaubt sein, dass ein Paar nach der Eheschließung einen gemeinsamen Doppelnamen trägt, mit oder ohne Bindestrich. Dieser Name soll dann auch an die Kinder weitergegeben werden können. Eltern sollen ihrem Kind auch dann einen solchen Doppelnamen geben können, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.
Außerdem soll in Zukunft mehr Rücksicht auf die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten genommen werden, insbesondere auf die der Sorben, Dänen und Friesen. Bei den Sorben beispielsweise gibt es für den Nachnamen eine weibliche und eine männliche Endung. "Wenn Menschen diese Tradition fortführen wollen, sollte das Recht sich dem nicht versperren", sagte Buschmann.
