
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht ab
DW
Die Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kann Mitte März in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge von zahlreichen Betroffenen für einen Stopp der Impfpflicht ab.
Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus. Der für den Komplex zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Impfpflicht, die ab Mitte März im medizinischen Bereich gelten soll, noch nicht umfassend geprüft. Das passiert erst im Hauptverfahren, das aber auch mit hoher Priorität behandelt werden dürfte.
Im Eilverfahren hatten die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts jetzt zunächst eine Folgenabwägung vorgenommen. Sie prüften, was schlimmere Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen würden, obwohl die Verfassungsbeschwerde berechtigt wäre - oder wenn sie eine Vorschrift außer Kraft setzten, die sich später als verfassungsgemäß herausstellen könnte. Es geht also um eine Regelung für die Zwischenzeit, bis die eigentliche Entscheidung getroffen ist.
Die Bundesregierung will die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht einführen, um alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Sie gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen - nach jetzigem Stand - bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind.
Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab dem 16. März von vornherein. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden, um den Fall zu untersuchen. Es kann dem Betroffenen dann verbieten, die Einrichtung zu betreten oder seine Tätigkeit weiter auszuüben.
Die Verabschiedung der Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Bis zum 3. Februar waren bereits 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern eingegangen, viele davon mit Eilanträgen. Für ihre Entscheidung haben die Richter ein Musterverfahren ausgewählt.








