Bundesverfassungsgericht erklärt Corona-Notbremse für zulässig
DW
Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zurückgewiesen. Sie seien "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen.
Auch die im Frühjahr dieses Jahres angeordneten Schulschließungen sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts angesichts der damaligen Lage zulässig gewesen. Mehrere Verfassungsbeschwerden von Schülern und Eltern gegen die Schulschließungen wiesen die Karlsruher Richter zurück. Zugleich erkannten sie erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an.