Bundesverfassungsgericht: „Bundesnotbremse“ ist verfassungsmäßig – Söder fordert neuen Lockdown
Frankfurter Rundschau
Das Verfassungsgericht stellt klar: Die Bundesnotbremse in der dritten Corona-Welle war zulässig. Das Urteil dürfte auch beim Bund-Länder-Treffen ein Thema sein.
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+++ 13.00 Uhr: Die zentralen Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ gerechtfertigt gewesen, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)
Die Richterinnen und Richter kommen zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingreifen - „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ seien sie aber mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Weiter heißt es: „Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.“ Der Gesetzgeber habe damit indirekt abendliche Treffen in Innenräumen verhindern wollen. „Angesichts der bestehenden Erkenntnislage“ sei dies „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ gewesen.