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Bundestagswahl: Was macht eigentlich ein Wahlhelfer?

Bundestagswahl: Was macht eigentlich ein Wahlhelfer?

RTL
Thursday, July 08, 2021 09:45:15 AM UTC

Bei der Bundestagswahl 2021 stehen in den Wahllokalen der Kreise Wahlhelfer bereit. Das sind Aufgaben und Pflichten von Wahlhelfern und so werden sie vergütet.

Eine politische Wahl in Deutschland – ob nun auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene – bedarf sorgfältiger Organisation und Durchführung. Damit eine Wahl ordnungsgemäß ablaufen kann, sind am Wahltag Tausende Wahlhelfer im Einsatz. Aber was macht so ein Wahlhelfer eigentlich? Welche Aufgaben haben sie und wie wird man Wahlhelfer? Die Wahlhelfer in einem Wahllokal bilden gemeinsam den Wahlvorstand. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher und – je nach Größe des Wahlkreises – drei bis sieben Beisitzern. Vorsteher, Stellvertreter und Beisitzer werden von der Gemeinde bestimmt. Jeder Wahlberechtigte kann als Wahlhelfer berufen werden. Laut Bundeswahlgesetz (§9, Absatz 2) sollen bei der Auswahl der Wahlhelfer die im Wahlbezirk vertretenen Parteien berücksichtigt werden. Das können bei der Bundestagswahl neben CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD und Linke auch weitere kleine Parteien sein. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie jedoch zur Unparteilichkeit angehalten, Wahlwerbung oder Hinweise auf ihre Parteizugehörigkeit oder ihre politische Überzeugung (Kleidung, Anstecker etc.) sind untersagt. Das Amt des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und kann nicht abgelehnt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, sogenannte Ablehnungsgründe. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, so wie Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Bundestages oder eines Landtages können die Berufung ablehnen. Ebenso wie Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus darf man das Amt "aus einem wichtigen Grund" verweigern, wie es auf Bundeswahlleiter.de heißt. Diese Gründe umfassen zum Beispiel: notwendige Fürsorge für die Familie, dringende berufliche Gründe, Krankheit oder Behinderung. Für die Gründe einer Ablehnung muss der Wahlberechtigte bei der Gemeinde einen Beweis erbringen. Der Wahlvorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass zur Öffnung des Wahllokals um 8.00 Uhr alles vorbereitet ist und die Wahl ordnungsgemäß unter Wahrung von Ruhe und Ordnung durchgeführt werden kann. Das beinhaltet Aufgaben wie die Überprüfung der Wahlberechtigung, Abgleich mit dem Wählerverzeichnis, Vermerk der Teilnahme, Ausgabe des Stimmzettels und Freigabe der Wahlurne. Darüber hinaus entscheiden Sie über die Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers und über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen. Und natürlich müssen am Ende des Wahltages, nach Schließung des Wahllokals, die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis festgestellt werden. Das kann laut "Bundeswahlleiter.de" durchaus bis nach Mitternacht dauern.
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