Bundespräsident: Amt, Aufgaben und Pflichten
Frankfurter Rundschau
Offiziell ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt Deutschlands. Faktisch hat er jedoch nur wenige Befugnisse: Was der Bundespräsident eigentlich tut.
Berlin – Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt. Die Bundesversammlung wird nur dann einberufen, wenn sich die Amtszeit eines Bundespräsidenten dem Ende neigt. Dabei besteht die Hälfte der Bundesversammlung aus Abgeordneten des Bundestages. Die andere Hälfte der Wahlberechtigten wird von den Landtagen entsprechend ihrer Zusammensetzung und der Einwohnerzahl der jeweiligen Bundesländer entsandt. Der Bundespräsident kann nur ein mal wiedergewählt werden. Die Bundespräsidentenwahl findet alle fünf Jahre statt.
Die Befugnisse und Aufgaben des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz in Artikel 54 bis 61 festgelegt. Demnach repräsentiert und vertritt er die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen. Das bedeutet, dass das Amt des Bundespräsidenten vor allem eine repräsentative Funktion hat. Er gilt als Vertreter aller Deutschen und ist dazu angehalten, parteipolitische Neutralität zu wahren.
Außenpolitisch ist die oberste Aufgabe des Bundespräsidenten, als völkerrechtliche Vertretung Deutschlands zu fungieren. Dabei besitzt die Person allerdings keine Befugnis zu aktiver Außenpolitik. Nur in Abstimmung mit der Bundesregierung ist es ihm möglich, eigene Akzente in seinen Reden auf Auslandsreisen zu setzen.
Innenpolitisch hat der Bundespräsident unter anderem die Aufgabe, dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten zur Wahl des Bundeskanzlers vorzuschlagen. Nach dem entsprechenden Votum durch den Bundestag ernennt und entlässt der Bundespräsident den Bundeskanzler. Darüber hinaus kann der Bundespräsident, sofern es gesetzlich nicht anders geregelt ist, Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere ernennen.
Weiterhin ist es die Aufgabe des Bundespräsidenten, die zu erlassenden Gesetze auf ihren Einklang mit dem Grundgesetz zu prüfen und sie nach vorheriger Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler zu unterzeichnen. Im ersten Jahr seiner Amtszeit beruft er eine Kommission unabhängiger Fachleute zu Fragen der Parteienfinanzierung. Außerdem kann der Bundespräsident zu besonderen Anlässen Staatsakte ausrichten lassen. So fällt auch die Verleihung von Auszeichnungen und Staatsorden an besonders verdiente Bürger in seinen Aufgabenbereich.