
Bund Naturschutz klagt gegen neue bayerische Wolfsverordnung
n-tv
Wölfe können in Bayern leichter abgeschossen werden, so hat es die Staatsregierung beschlossen. Auch wenn die Neuregelung bereits in Kraft ist - juristisch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
München (dpa/lby) - Der Bund Naturschutz (BN) klagt wie angekündigt gegen die neue bayerische Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen seit Anfang Mai erleichtert. Das hat der BN-Vorstand jetzt offiziell beschlossen, wie ein Sprecher am Dienstag auf Nachfrage sagte. Als erstes hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.
Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt ist. Die Staatsregierung hat nun jedoch beschlossen, dass Wölfe und auch Fischotter leichter abgeschossen werden dürfen. Die neue Wolfsverordnung gilt bereits seit 1. Mai.
Demnach dürfe Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden - unter anderem, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.
