Bund haftet für Impfschäden bei Kinder-Booster
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Generell empfiehlt die STIKO, Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahren impfen zu lassen. Bei der Frage nach dem Booster für die Altersgruppe hält sie sich bislang zurück. Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht nun von einem Impf- und Haftungs-Anspruch für Jugendliche.
Der Bund hat für mehr Klarheit bei sogenannten Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gesorgt. Diese hätten "unabhängig von den Empfehlungen" der Ständigen Impfkommission (STIKO) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrischungs-Impfungen, heißt es in einem Schreiben, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag unter anderem an die Bundesländer geschickt hat. Eine allgemeine STIKO-Empfehlung für den dritten Piks bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren gibt es noch nicht.
Zur Erst- und Zweitimpfung rät die Impfkommission hingegen auch in dieser Altersgruppe. Für Fünf- bis Elfjährige empfiehlt sie ebenfalls Impfungen mit dem Vakzin von Biontech und Pfizer - zunächst jedoch nur für Kinder mit Vorerkrankungen sowie für solche, in deren Umfeld sich Personen mit dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs befänden, die selbst nicht durch eine Impfung geschützt werden könnten. Bei der EU-Zulassung des Vakzins ab zwölf Jahren im Mai hatte die STIKO zunächst ebenfalls nur Impfungen von Jugendlichen mit Vorerkrankungen empfohlen. Die Empfehlung für alle Kinder ab zwölf Jahren folgte erst im August.
Laufach (dpa/lby) - Zwei Motorradfahrer sind auf der Bundesstraße 26 in Laufach (Landkreis Aschaffenburg) schwer verletzt worden - einer von ihnen schwebt in Lebensgefahr. Zu dem Unfall kam es, als einer der beiden Männer am Sonntagnachmittag mit seiner Maschine auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Motorrad zusammen, wie die Polizei mitteilte.
Friedrichshafen (dpa/lsw) - Wegen mikrobiologischer Verunreinigungen soll in Teilen des östlichen Bodenseekreises das Trinkwasser abgekocht werden. Betroffen seien die Wasserversorgung Unteres Schussental, Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung, das Gemeindegebiet Langenargen sowie Teile des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes Meckenbeuren mit der Hochzone rund um Liebenau, teilte das Landratsamt Bodenseekreis am Sonntag mit. Die Kernstadt Tettnang, die vom städtischen Wasserwerk versorgt wird, sei nicht betroffen.