
BSW scheitert in Karlsruhe - Keine sofortige Neuauszählung
n-tv
Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Damit kann der Wahlausschuss des Bundestages wie geplant am Freitag das endgültige amtliche Wahlergebnis bekanntgeben.
Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit. Vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sei Rechtsschutz nur begrenzt möglich. "Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären", hieß es in der Mitteilung.
Das BSW scheiterte bei der Wahl vom 23. Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde und verpasste den Einzug in den Bundestag. Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich zudem heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb wollte die Partei mit ihrem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen.
