
BSW-Fraktion: Kaum Geld für Geschiedene aus Härtefallfonds
n-tv
Bei der Vereinigung vor 35 Jahren fielen einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten weg. Ein Härtefallfonds wurde vom Bund aufgelegt. Das Ergebnis enttäuscht, findet die BSW-Abgeordnet Sigrid Hupach.
Erfurt (dpa/th) - Nach Meinung der Thüringer BSW-Landtagsabgeordneten Sigrid Hupach hat der Härtefallfonds des Bundes für bedürftige Rentner durch starre Kriterien neue Ungerechtigkeit geschaffen. "Ich verstehe all jene, die das Gefühl haben, dass ihnen ein zweites Mal Unrecht widerfährt", erklärte die Rentenpolitikerin des BSW in Erfurt. Sie verwies auf in der DDR geschiedene Frauen. 1.005 von 1.351 gestellten Anträgen seien abgelehnt worden. Das habe eine Anfrage ergeben. Das sei eine Ablehnungsquote von 74 Prozent.
"Der Fonds sollte Betroffenen mit der einmaligen Zahlung von 5.000 Euro helfen und erlebtes Renten-Unrecht ausgleichen – in den allermeisten Fällen hat er jedoch nur Frust bewirkt", erklärt Hupach. Die Einkommensgrenze sei mit 830 Euro netto viel zu niedrig angesetzt worden.
Die BSW-Abgeordnete sprach sich für eine Neuauflage des Fonds mit einer Einkommensgrenze von mindestens 1.100 Euro netto aus. Dieser Betrag orientiere sich an der durchschnittlichen Altersrente in Thüringen. Auch Stichtagsregelungen bei Geburtsdaten sollten geändert werden. Sie hoffe auf Tempo. "Jedes weitere Jahr ohne Nachbesserung bedeutet, dass weniger berechtigte Frauen unter uns sind."
