
Briefwahl für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz – Das müssen Sie beachten
Frankfurter Rundschau
Ob im Urlaub oder krank: Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz können sie ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Das müssen Sie dabei beachten.
Mainz – Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz findet am 22. März 2026 statt. Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal abstimmen kann oder will, kann die Briefwahl nutzen. Dafür müssen Wahlberechtigte einen Wahlschein beantragen und die Unterlagen fristgerecht zurücksenden. Kleine Fehler beim Ausfüllen oder verspätete Rücksendung können dazu führen, dass die Stimme allerdings nicht zählt. Der Landeswahlleiter empfiehlt daher, den Antrag zu stellen, sobald die Wahlbenachrichtigung eintrifft – spätestens Anfang März: ein kompakter Überblick zur Briefwahl bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2026
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