
BGH: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden
n-tv
Wer haftet bei Impfschäden? Laut Bundesgerichtshof nicht die Ärztinnen und Ärzte, sondern der Staat. Die Entscheidung ist eine grundsätzliche, der Kläger geht erst einmal leer aus.
Für mögliche Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung haften nicht die impfenden Ärztinnen und Ärzte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Verantwortung für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsätzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von Geschädigten müssten sich demnach gegen Bund oder Länder richten.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann seine Ärztin verklagt. Nach einer Impfung gegen das Coronavirus Ende 2021 war bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert worden. Er sagte, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er nicht ausreichend aufgeklärt worden. Durch die Folgen könne er nicht mehr seiner Arbeit nachgehen und sei auch psychisch stark beeinträchtigt. Vor Gericht forderte er unter anderem Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.
