
Bewährungsstrafe für AfD-Landtagsabgeordneten gefordert
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Im Berufungsprozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon hat die Staatsanwaltschaft erneut eine Bewährungsstrafe gefordert. Czuppon muss sich wegen Verfolgung Unschuldiger vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass er vor seiner Abgeordnetenzeit als Polizist im Jahr 2019 eine von ihm gestellte Strafanzeige auch selbst bearbeitet hatte. Sie forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten - ausgesetzt zur Bewährung.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Czuppon habe die Anzeige erstattet und nur den Grundsachverhalt aufgenommen, sei aber dann nicht weiter Teil des Verfahrens gewesen. Hintergrund ist der Vorwurf, dass Czuppon bei einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt von Thor Steinar getragen haben soll - diese Kleidungsmarke ist in rechtsextremen Kreisen beliebt.
Da die Gedenkstätte das als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Czuppon wiederum erstattete Anzeige gegen zwei Zeugen des Vorfalls wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. In der ersten Instanz war der AfD-Landtagsabgeordnete im Juli 2022 zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro verurteilt worden.
Das Urteil wird noch am Dienstagvormittag erwartet.
