
Beschwerde gegen Bayerns Verfassungsschutzgesetz eingereicht
n-tv
Darf der Verfassungsschutz persönliche Daten eines Menschen an dessen Arbeitgeber übermitteln? Bayerns Gesetzeslage erlaubt die Praxis. Nun müssen Deutschlands höchste Richter entscheiden.
München (dpa/lby) - Bayerns Verfassungsschutzgesetz wird erneut ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Klima-Aktivisten aus Bayern haben an Deutschlands höchstem Gericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Die Kritik richtet sich konkret gegen eine Vorschrift, die es dem Landesverfassungsschutz ermöglicht, persönliche Daten unter sehr niedrigen Voraussetzungen an private Stellen wie Arbeitgeber oder Vermieterinnen weiterzugeben. Ein Sprecher des Gerichts in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Beschwerde.
"Schlimm genug, dass der Verfassungsschutz die Klimagerechtigkeitsbewegung überwacht. Wenn der Geheimdienst jetzt auch noch persönliche Daten an meinen Arbeitgeber weitergeben darf, muss ich mir zweimal überlegen, zu welcher Veranstaltung ich gehe oder mit wem ich rede", sagte Beschwerdeführer Johnny Parks, der bei "Ende Gelände" aktiv ist. Die Bewegung wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz wurde zuletzt vor rund einem Jahr aktualisiert, Hintergrund war auch damals eine Beschwerde der GFF gegen zuvor darin enthaltene Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. (Az.: 1 BvR 1619/17)

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