
Beschlagnahmung von Neonazi-Treff in Franken rechtswidrig
n-tv
Leipzig/Regnitzlosau (dpa/lby) - Die Beschlagnahmung eines Neonazi-Treffs in Oberfranken im Zuge des Verbots eines rechtsextremistischen Vereins ist rechtswidrig gewesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und wies eine Revision des Freistaates Bayern zurück. (Az.: BVerwG 6 C 5.21)
In dem Gebäude in Regnitzlosau im Landkreis Hof hatte das "Freie Netz Süd" (FNS) seinen Sitz. Der Freistaat hatte die Vereinigung 2014 verboten und dabei auch das Anwesen beschlagnahmt.
Das Grundstück samt Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude gehörte der Mutter eines der führenden Köpfe des FNS. Die Frau klagte gegen die Enteignung. Sie hatte vor dem VGH geltend gemacht, von den politischen Aktivitäten nichts gewusst zu haben.
Laut Bundesverwaltungsgericht können Besitztümer Dritter im Rahmen eines Vereinsverbotes eingezogen werden, wenn der- oder diejenige "durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat". Dies setze aber voraus, dass der Betreffende "um die Existenz dieser Vereinigung und ihrer verfassungswidrigen Bestrebungen weiß und deren Förderung zumindest billigend in Kauf nimmt", so das Gericht.
