
Berliner wegen „NSU 2.0“-Drohschreiben angeklagt
Die Welt
Der 54-Jährige Alexander M. soll unter dem Pseudonym „NSU 2.0“ Hunderte Drohschreiben verfasst und die Adressaten wüst beleidigt und bedroht haben. Die Briefe seien mit „Heil Hitler“ unterzeichnet gewesen. Nun beginnt der Prozess in Frankfurt.
Im Fall der Drohschreiben-Serie mit der Unterschrift „NSU 2.0“ hat am Mittwoch der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main begonnen. Die Anklage beschuldigt den 54-jährigen arbeitslosen Berliner Alexander M., zwischen dem 2. August 2018 und dem 21. März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben verfasst zu haben. Unterschrieben waren alle mit „Heil Hitler“, sagte Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan. Der Verfasser nannte sich häufig „SS-Obersturmbannführer“, manchmal auch „Uwe Böhnhardt“ in Anspielung auf das verstorbene Mitglied der rechtsextremistischen Mordgruppe NSU, oder er bezeichnete sich als Polizeibeamten.
Die Schreiben waren dem Vortrag der Staatsanwälte nach in behördlicher Form verfasst, dabei gespickt mit vulgären Schimpfwörtern sowie ausländerfeindlichen und rassistischen Beleidigungen. Eine ganze Reihe dieser Mails und Faxe bedrohten die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz.

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