Berlin muss Großbordell „Artemis“ 100.000 Euro Schadenersatz zahlen
Die Welt
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte nach einer Razzia im Großbordell „Artemis“ im Frühjahr 2016 von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Zwei Betreiber klagten dagegen, das Land schlug einen Vergleich aus – und wurde nun zu zwei hohen Schadenersatz-Zahlungen verurteilt.
Nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen. Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag im Berufungsprozess entschieden und den beiden Klägern jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Die zuständige Zivilkammer hatte dem Land Berlin nach langen Verhandlungen in dem Berufungsverfahren einen Vergleich nahegelegt. Darauf war die Senatsjustizverwaltung jedoch nicht eingegangen.
Hintergrund des Streits ist eine Razzia im April 2016 mit Hunderten Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten in dem Bordell. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Diese seien zum Teil unzutreffend und vorverurteilend gewesen, begründete das Gericht.