
Bericht: Christian Lindner könnte Immunität verlieren
n-tv
FDP-Chef Christian Lindner droht laut einem Medienbericht ein Strafverfahren wegen Vorteilsnahme. Um gegen ihn ermitteln zu können, prüfen die Behörden derzeit die Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter. Der Hintergrund: ein Grußwort für eine Privatbank und eine Kreditvergabe.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat bei der Erstellung eines Minister-Grußworts für eine Karlsruher Privatkundenbank im Mai 2022 offenbar verschwiegen, dass er bei dem Institut einen Kredit für seinen privaten Hauskauf aufgenommen hat. Weil er sich einem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge nach dem Grußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben ließ, droht ihm jetzt ein Strafverfahren wegen Vorteilsannahme.
Wie die Zeitung berichtet, prüft die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft derzeit die Aufhebung von Lindners Immunität als Bundestagsabgeordneter, um förmlich ermitteln zu können. Ein Sprecher betonte, dies sei "in solchen Fällen üblich, und ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird". Eine Entscheidung wird demnach zeitnah erwartet.
Lindners Handeln könnte strafbar sein, wenn die zweite Kreditvergabe mit dem dienstlichen Grußwort in Zusammenhang steht. Das ist eine Frage der näheren Umstände. Für eine Vorteilsannahme ist allerdings kein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung erforderlich. Es soll verhindert werden, dass durch Amtsträger der bloße Anschein von Käuflichkeit erweckt wird. Daher könnten auch Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung gegen Verantwortliche der BBBank drohen.

Erfurt (dpa/th) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft Thüringen (DPolG) hat die Klimaproteste kritisiert. Die Art und Weise, wie die Aktivisten auftreten, sei "fragwürdig", sagte Landesvorsitzender Jürgen Hoffmann laut Mitteilung vom Dienstag in Erfurt. Obgleich deren Intentionen nachvollziehbar seien, passten die Botschaft, die sie vermitteln wollten, und Handeln "nicht im Geringsten zusammen".

Berlin (dpa/bb) - Bei einem Brand in der Tucholsky-Straße in Berlin-Mitte ist eine Person schwer verletzt worden. Fünf weitere wurden leicht verletzt, wie ein Sprecher der Berliner Feuerwehr am Dienstagabend sagte. In einer Wohnung im ersten Obergeschoss eines fünfstöckigen Hauses war ein Feuer ausgebrochen. Eine Frau konnte die Wohnung selbstständig verlassen, musste den Angaben zufolge aber mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Aus den Geschossen darüber hat die Feuerwehr fünf weitere Personen gerettet. Der Brand ist inzwischen gelöscht. Die Feuerwehr war nach eigenen Angaben mit rund 80 Einsatzkräften vor Ort.

Hamburg (dpa/lno) - Eigentlich wollten die Polizeibeamten nur das Gespräch mit einem 26 Jahre alten Mann suchen, der in der Wohnung einer Verwandten randaliert hatte. Doch weil ihnen beim Öffnen der Wohnungstür am Montag Marihuanageruch entgegengeschlagen sei, hätten sie sich zur Durchsuchung der Räume entschieden, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Limburg (dpa/lhe) - Bei einer größeren Schlägerei in Limburg sind zwei junge Männer schwer verletzt worden. Wie die Polizei Westhessen am Dienstag mitteilte, befanden sich die beiden am Montagnachmittag auf einem Spielplatz, als sie von fünf ihnen bekannten Männern unmittelbar angegriffen worden sein sollen. Dabei seien auch diverse Schlagwerkzeuge und ein Messer genutzt worden, hieß es. Die zwei Männer wurden laut den Angaben schwer verletzt und flohen - ebenso wie auch die Angreifer - vom Tatort.

Hannover (dpa/lni) - Der Landeselternrat Niedersachsen fordert mehr Hilfen für Familien bei der Entscheidung für eine weiterführende Schule nach der Grundschule. Die eigentlich vorgesehenen Beratungen und Informationsveranstaltungen würden nicht überall angeboten, kritisierte der Rat. Er leitete seine Forderungen nach Angaben vom Dienstag an das Kultusministerium in Hannover weiter.

Dresden (dpa/sn) - Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag gegen die für den 8. Februar befürchtete Räumung des Heidebogen-Protestcamps nördlich von Dresden als unzulässig abgelehnt. Vorbeugender Rechtsschutz sei grundsätzlich unzulässig, teilte die Justizbehörde zu dem Beschluss vom Dienstag mit. Ob und wann eine Räumung der Versammlung erfolgen werde, sei gegenwärtig noch nicht absehbar, hieß es zur Begründung. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.

Magdeburg (dpa/sa) - Für innovative Umwelt- und Naturprojekte werden mit dem diesjährigen Umweltpreis Sachsen-Anhalt so viele Gelder ausgeschüttet wie noch nie. Für die 27. Ausgabe des Wettstreits stünden 20.000 Euro Preisgeld für die Ausgezeichneten bereit, teilte die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt am Dienstag in Magdeburg mit. Gesucht würden diesmal Umweltvisionärinnen und Umweltvisionäre, hieß es. Es gehe in diesem Jahr mehr denn je um neue Ideen, Methoden und Ansätze. Aber auch Altbewährtes mit noch wenig Beachtung eigne sich dazu, für die Prämierung eingereicht zu werden. Das sei bis 7. Mai möglich, die Preisverleihung ist am 5. Juli in Magdeburg geplant.