Beliebte Thermomix-Alternative darf eigentlich nicht mehr verkauft werden
RTL
Der Discounter darf seinen „Monsieur Cuisine Connect“ eigentlich nicht mehr verkaufen – und tut es doch.
In vielen Küchen steht ein Thermomix. Seit 2014 wurden weltweit über 7,5 Millionen der edlen Küchenhelfer verkauft. Im Coronajahr 2020 waren es besonders viele Menschen, die sich einen inzwischen 1359 Euro teuren Thermomix gegönnt haben. Kein Wunder, dass Thermomix-Hersteller Vorwerk seinen weltweiten Verkaufshit "schützt" und gegen unliebsame Nachahmer auch gerichtlich vorgeht. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf konnte Vorwerk jetzt einen für das Unternehmen wichtigen Sieg gegen Lidl erringen. Der Discounter darf seinen "Monsieur Cuisine Connect" eigentlich nicht mehr verkaufen – und tut es doch.
Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Patentstreit mit Lidl zugunsten von Vorwerk entschieden. Nach der Gerichtsentscheidung ist es dem Discounter der Vertrieb des Küchengerätes "Monsieur Cuisine Connect" untersagt, der ein bestimmtes Heizelement nutzt.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist laut Vorwerk ein Patent, das das Unternehmen aus Wuppertal auf den Aufbau der Heizung und die spülmaschinenfeste Integration in den Gefäßboden im Thermomix angemeldet hatte. Nach Ansicht des Gerichts hat Lidl dieses eingetragene Patent verletzt, der Discounter darf das Küchengerät mit der patentierten Dickschichtheizung nicht mehr verkaufen.
Doch Lidl verkauft die Küchenmaschine "Monsieur Cuisine connect" immer noch im Onlineshop für 399 Euro – obwohl dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht, wenn es das Gerät weiter in Deutschland zum Verkauf anbietet. Die Lieferzeit für die günstige Thermomix-Alternative beträgt rund 5 Tage. Lidl bewirbt das Gerät offensiv mit dem Hinweis "mit geändertem Heizelement". Offenbar wurde das Lidl-Küchengerät inzwischen so verändert, dass es nicht mehr unter dem Patentschutz fällt und somit weiter verkauft werden darf.
Thermomix-Hersteller Vorwerk scheint auf jeden Fall bereit zu sein, seinen Kassenschlager mit allen zulässigen Mitteln zu schützen. "Im Bedarfsfall behält sich Vorwerk daher vor, konsequent gegen Patent- oder Markenrechtsverletzungen vorzugehen", erklärte das Unternehmen bereits in einer aktuellen Mitteilung. Das Gerichtsurteil aus Düsseldorf zur Dickschichtheizung ist womöglich nicht das letzte Urteil im Kampf um den Thermomix. (aze)