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Beleidigung: Vater von Hanau-Täter soll 4800 Euro zahlen

Beleidigung: Vater von Hanau-Täter soll 4800 Euro zahlen

n-tv
Monday, September 12, 2022 07:55:25 PM UTC

"Wilde Fremde" und "Terrorkommando" - aus Sicht des Gerichts hat der Vater des Hanauer Attentäters mit diesen Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Von einem weiteren Beleidigungsvorwurf sprach in das Landgericht frei.

Hanau (dpa/lhe) - Der Vater des Hanauer Attentäters ist vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Damit verwarf das Gericht am Montag in diesen beiden Fällen die Berufung des Angeklagten gegen ein vorinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Hanau. In einem weiteren Anklagepunkt hob das Gericht die Entscheidung des Amtsgerichts auf und sprach den 75-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung frei.

Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater zur Last gelegt, in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten - darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer - als "wilde Fremde" bezeichnet haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" bezeichnet zu haben. In diesen beiden Fällen habe jeweils die Meinungsfreiheit hinter die Interessen der Betroffenen zurückzutreten, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Hinter den gegen die Teilnehmer der Demonstration gerichteten Äußerungen stehe die Haltung "Die kommen aus dem Ausland, die sollen sich gefälligst benehmen", sagte die Vorsitzende. Der Angeklagte habe die ehrkränkende Äußerung auch nicht unmittelbar getätigt - sondern sieben Tage nach der Demonstration einen "wohldurchdachten Schriftsatz" angefertigt. Die SEK-Beamten hätten zudem in der Tatnacht im Haus des Angeklagten nur ihre Arbeit gemacht. Sie riskierten potenziell bei jedem ihrer Einsätze ihr Leben. Dass dabei nicht mit Samthandschuhen vorgegangen werde, liege auf der Hand.

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