Bei Impfpflicht laut Rechtsexperten auch Freiheitsstrafen denkbar
Die Welt
Eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland wird immer energischer gefordert. Mit dem Grundgesetz wäre das durchaus vereinbar, sagt ein Rechtsexperte. Bei Verstößen halten er und eine Kollegin sogar Freiheitsstrafen für denkbar.
Bei Einführung einer Impfpflicht könnten hartnäckigen Verweigerern nach Auffassung von Rechtsexperten auch Freiheitsstrafen drohen. Zwar sei es richtig, zunächst aufs mildere Mittel des Ordnungswidrigkeitenrechts zu setzen und Geldbußen zu verhängen, sagte der Göttinger Strafrechtler Gunnar Duttge dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Bei einer Zuspitzung der Gefahren und im Fall hartnäckiger Verweigerer seien aber auch Kriminalstrafen denkbar.
Schon nach geltendem Recht werde ein typischerweise gefährliches Handeln als solches unter Strafe gestellt, unabhängig von der konkreten Gefährdung identifizierbarer anderer Menschen, so der Rechtsexperte. Er verwies auf Paragraph 316 des Strafgesetzbuchs, der für Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,1 Promille eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr androht. Dass das Grundgesetz eine Impfpflicht nicht zulasse, sei ein weitverbreiteter Irrtum, sagte Duttge, der an der Universität Göttingen die Abteilung für Medizin- und Biorecht leitet.