
Beamtin will weitere Vorwürfe gegen Inspekteur verfolgen
n-tv
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Anklage gegen den Inspekteur der baden-württembergischen Polizei wegen sexueller Nötigung geht dem mutmaßlichen Opfer nicht weit genug. Gegen die Teileinstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart legte die betroffene Kriminalbeamtin Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Zunächst hatte die "Stuttgarter Zeitung" darüber berichtet.
Es geht um das Telefonat, das der ranghöchste Polizist und die Hauptkommissarin nach dem Abend geführt hatten, an dem es zu der sexuellen Nötigung gekommen sein soll. Mit Blick darauf hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart keinen hinreichenden Tatverdacht auf sexuelle Nötigung gesehen und das Verfahren daher eingestellt. Über die Beschwerde sei noch nicht entschieden worden, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter mit.
Ermittlungen gegen die Frau, die das Verfahren um den suspendierten Inspekteur der baden-württembergischen Polizei ins Rollen gebracht hatte, wurden vor geraumer Zeit eingestellt. Der Kriminalbeamtin war vorgeworfen worden, unbefugt ein Videotelefonat mit dem Inspekteur aufgezeichnet zu haben. Die Beamtin habe auf Grund eines rechtfertigenden Notstands nicht rechtswidrig gehandelt, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.
Erst kürzlich hatte das Stuttgarter Landgericht die Anklage gegen den Mann wegen sexueller Nötigung zugelassen. Damit wird ihm der Prozess gemacht. Der Polizist bestreitet die Vorwürfe. Die Beamtin, die Opfer einer sexuellen Nötigung geworden sein soll, wird als Nebenklägerin auftreten.
