Baerbock verlangt Untersuchung der Gewaltexzesse im Iran
DW
Die Verantwortlichen für die Gewalt im Iran gegen die friedliche Protestbewegung müssen zur Verantwortung gezogen werden, sagt die deutsche Außenministerin. Der UN-Menschenrechtskommissar zeichnet düsteres Bild der Lage.
Der Iran verstoße gegen die Rechte seiner Bürger auf freie Meinungsäußerung und Versammlung, sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock im UN-Menschenrechtsrat in Genf. Die Verantwortlichen für die Gewalt gegen friedlich demonstrierende Frauen, Männer und Kinder müssten zur Verantwortung gezogen werden. Dazu brauche es einen unabhängigen Mechanismus. Ermittlungen könnten dazu beitragen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Das islamische Regime reagiere mit Festnahmen, Tötungen und Hinrichtungen auf die Proteste, kritisierte Baerbock in der Sondersitzung des Rates. Teheran verletze damit grundlegende Menschenrechte. Deutschland und Island hatten die Sondersitzung beantragt.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, verlangte von den iranischen Machthabern, die "unnötige und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt" zu beenden. Er sprach von einer ausgewachsenen Menschenrechtskrise. Zuverlässigen Quellen zufolge seien seit Beginn der Proteste Mitte September mehr als 300 Menschen getötet worden, darunter mindestens 40 Kinder. Verletzte Demonstranten ließen sich nicht medizinisch behandeln aus Angst vor einer Verhaftung.
Nach Angaben des österreichischen Juristen Türk sind bislang etwa 14.000 Menschen in Zusammenhang mit den Protesten verhaftet worden, darunter auch Kinder. Der Hochkommissar zeigte sich beunruhigt über Berichte, wonach Kinder, die im Verdacht stünden an den Protesten teilgenommen zu haben, in der Schule festgenommen worden seien.
Das UN-Gremium will im Laufe des Donnerstags über einen Resolutionsentwurf zum Iran abstimmen. Darin soll die Unterdrückung der Oppositionsbewegung gegen das Mullah-Regime verurteilt und eine Untersuchungskommission eingesetzt werden. Ob sich eine Mehrheit der 47 Mitgliedstaaten dafür aussprechen wird, gilt als offen. Eine einfache Mehrheit wäre ausreichend.