
Bürgerbegehren und Flüchtlingsunterbringung im Landtag
n-tv
Kiel (dpa/lno) - Der Schleswig-Holsteinische Landtag befasst sich zum Abschluss seiner November-Sitzung heute (Sitzungsbeginn 10.00 Uhr) unter anderem mit Änderungen bei Bürgerbegehren. Die schwarz-grüne Koalition hatte ursprünglich weitreichende Einschränkungen durchsetzen wollen, ruderte nach massiver Kritik aber ein Stück zurück. Allerdings soll es künftig zum Beispiel keine Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen mehr geben können, wenn diese in der Kommunalvertretung eine Zwei-Drittel-Mehrheit hatten.
Außerdem berät der Landtag über einen Antrag der SPD-Fraktion zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung. Sie fordert unter anderem eine Aufstockung der Landesförderung für das Schaffen von Unterkünften. Die Fraktionen von CDU und Grünen verweisen in ihrem Alternativantrag auf die Vereinbarung von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zur Unterstützung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine vom September. Damit sei bereits ein fairer Lastenausgleich erreicht. Der Bund sei jedoch gefordert, sich zu beteiligen.
