
Auswärtiges Amt muss Lageberichte zu Iran und Nigeria offenlegen
n-tv
Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet, dass das Auswärtige Amt Berichte zur Lage im Iran und in Nigeria ungeschwärzt herausgeben muss. Die Klage stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Das Auswärtige Amt muss nach einer Gerichtsentscheidung Lageberichte zum Iran und zu Nigeria ungeschwärzt herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Eine Referentin der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hatte gegen eine pauschale Einstufung der Lageberichte als Verschlusssache geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit der Unterstützung der Internetplattform "FragDenStaat" ging es der Klägerin darum, die Lageberichte ungeschwärzt zugänglich zu machen. Sie verwiesen auf das Informationsfreiheitsgesetz. Es müsse eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage möglich sein, argumentierten sie. Im konkreten Fall ging es um die Situation in Iran und Nigeria im Jahr 2022.
Das Auswärtige Amt hatte die Schwärzung unter anderem mit einer möglichen Gefährdung der Beziehungen zu anderen Staaten sowie der inneren und äußeren Sicherheit begründet.

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