
Austauschpflicht alter Heizungen vom Tisch
n-tv
Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern werden nicht verpflichtet, eine funktionsfähige Öl- oder Gasheizung nach 30 Jahren auszutauschen. Wer allerdings eine neue Anlage einbaut, muss ab Januar 2024 auf erneuerbare Energien umsteigen. Die Ampel legt auch noch weitere Details fest.
Die Ampel-Parteien haben sich im Streit um Vorgaben für neue Heizungen geeinigt. Der umstrittene Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium könne nach Änderungen nun ins Kabinett eingebracht werden, hieß es am Abend aus dem Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird demnach ab kommendem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, neue Pflichten zum Austauschen alter Anlagen gibt es allerdings nicht.
Ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen sollen nach den bisherigen Plänen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Im Koalitionsvertrag war das 65-Prozent-Ziel für 2025 vorgesehen, es soll wegen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise aber vorgezogen werden.
Der entsprechende Entwurf aus dem Hause Habeck hatte für viel Kritik gesorgt. Innerhalb der Koalition wandte sich besonders die FDP gegen die Vorgaben. Der Streit war beim Koalitionsausschuss Anfang der Woche grundsätzlich beigelegt worden, die Details der Einigung blieben aber unklar. "Niemand wird vor eine unlösbare Aufgabe gestellt", versicherte Bundeskanzler Olaf Scholz am Abend bei einem Kongress der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
