Arbeitszeit muss ab sofort erfasst werden
n-tv
Jede zweite Überstunde wird nicht bezahlt. Das Bundesarbeitsgericht verpflichtet immerhin alle Arbeitgeber, die Arbeitszeiten zu protokollieren. Die Bundesregierung will sich nun beeilen, ihren Gesetzentwurf vorzulegen. Der wäre allerdings gar nicht nötig - die Pflicht gilt bereits.
Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September seinen Beschluss zur Arbeitszeiterfassung verkündet hatte, wurde bundesweit diskutiert und spekuliert. Nun haben die Erfurter Richter ihre schriftlichen Entscheidungsgründe veröffentlicht. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was bedeutet Arbeitszeiterfassung?
Der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg entschied 2019, dass Arbeitgeber Beginn und Ende der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten "erfassen" müssen. Gemeint ist also die vollständige Arbeitszeit. Eine Erfassung nur der Überstunden, wie sie in Deutschland bislang Pflicht war, reicht demnach nicht aus.
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