
Anschlag von Hanau: Mögliche Verjährung bei Ermittlungen
Frankfurter Rundschau
Die Generalstaatsanwaltschaft nimmt Stellung zu den Klageerzwingungsverfahren nach den Anschlägen von Hanau. Sie lehnt eine Wiederaufnahme der Ermittlungen weiter ab.
Hanau – Im Klageerzwingungsverfahren wegen der Anschläge von Hanau lehnt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Wiederaufnahme der Ermittlungen weiterhin ab. Der vom Vater des ermordeten Hamza Kurtovic gestellte Antrag sei schon formal unzulässig, heißt es in einem aktuellen Schreiben der übergeordneten Ermittlungsbehörde.
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