
Angeklagter von Aschaffenburg hatte "Teufel im Kopf"
n-tv
Ein 28-jähriger Flüchtling aus Afghanistan ersticht in Aschaffenburg zwei Menschen und verletzt weitere. Ihm wird Mord vorgeworfen; da jedoch eine psychische Erkrankung vorliegt, soll er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Sein Anwalt schildert zum Prozessauftakt den Geisteszustand seines Mandanten.
Knapp neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder im bayerischen Aschaffenburg hat am dortigen Landgericht der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, es geht in dem Verfahren aber nicht um eine Haftstrafe. Die Ermittlungsbehörde beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren zur dauerhaften Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie. Ihr zufolge ergab ein Gutachten, dass der aus Afghanistan stammende Mann wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.
Der Verteidiger des Angeklagten, Jürgen Vongries, sprach in einer Erklärung zu Prozessbeginn von einer "Tat eines Wahnsinnigen". Er gehe davon aus, dass sein Mandant ein sehr kranker Mensch sei. Die Frage nach dem Warum werde er deshalb nicht beantworten können. Der Angeklagte habe sich in einem Wahn befunden, sagte Vongries. Sein Mandant habe dem psychiatrischen Gutachter gesagt, er habe nur diffuse Erinnerungen an Stimmen, die er zur Tatzeit gehört habe. "Er habe einen Teufel im Kopf gehabt, der viel mit ihm geredet habe."
