
Am Karfreitag machen Tanz und Wettspiel Pause
n-tv
Für die einen ist es ein Moment zum Innehalten, für andere ein Ärgernis: das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag. Es ist gesetzlich geregelt.
Schwerin (dpa/mv) - Vom Karfreitag 0.00 Uhr bis Karsamstag 18.00 Uhr sind auch in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Tanzveranstaltungen sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros untersagt. Das Gleiche gilt nach dem Feiertagsgesetz MV auch für öffentliche Sportveranstaltungen. Wer gegen die Auflagen verstößt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belangt werden.
Zuständig für die Einhaltung der Vorgaben sind die örtlichen Ordnungsbehörden. In Rostock, der größten Stadt im Nordosten, wird das sogenannte Tanzverbot ab 0.00 Uhr am Karfreitag regelmäßig in den Diskotheken überwacht. "Dabei wurden seit 2019 keine Verstöße festgestellt", sagte Stadtsprecher Ulrich Kunze.
Dies liege vermutlich einerseits an der für Veranstalter und Club-Betreiber bekannten Rechtslage, aber auch am verfolgten Ansatz der städtischen Gewerbeabteilung, schon im Vorfeld des Karfreitags regelmäßig Gewerbetreibende und Veranstalter über geltende Verbote zu informieren.
