Altersteilzeit: Schrittweise in Rente - schon ab 55 Jahren ist es möglich
Frankfurter Rundschau
Altersteilzeit erleichtert den Übergang in den Ruhestand und ermöglicht schon vor der Altersrente mehr Freiheit. Alles über mögliche Modelle, Gehalt und Rentenansprüche.
Wer jahrzehntelang hart gearbeitet hat, freut sich natürlich auf die Rente. Umso besser, wenn man sich früher als geplant aus dem Job verabschieden kann – oder Schritt für Schritt. Altersteilzeit macht‘s möglich!
Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Dabei wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Die Altersteilzeit dauert mindestens drei Jahre und muss mit dem Beginn der Rente enden.
Möglich ist die Altersteilzeit bereits ab dem 55. Lebensjahr. Voraussetzung: Sie waren in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ob in Voll- oder Teilzeitspielt dabei keine Rolle. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I und II werden dabei mitberücksichtigt.
Arbeitnehmer haben jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Beschäftigte müssen sich also mit ihrem Arbeitgeber einigen. Regelungen zur Altersteilzeit finden sich häufig in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen legt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) fest.
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