
Altenpfleger wegen Mordes verurteilt - Revision verworfen
n-tv
Ein Altenpfleger wird wegen Mordes verurteilt, die Verteidigung legt Revision ein. Das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof.
Bremen (dpa/lni) - Nach dem Urteil wegen Mordes gegen einen Altenpfleger hat der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung verworfen. Die Revision sei laut Bundesgerichtshof unbegründet, das Urteil damit rechtskräftig, teilte das Landgericht Bremen mit.
Am 8. April hatte das Landgericht den Mann wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Deutschen festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Verurteilte 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim ermordet, indem er ihm eine Medikamentenüberdosis verabreicht hatte. In einem weiteren Fall wies das Gericht ihm einen versuchten Mord nach.
