
AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen
n-tv
Nach ihrer Wahlparty in der Parteizentrale im vergangenen Februar erhält die AfD die Kündigung ihres Vermieters. Die Partei wehrt sich gegen die entsprechende Räumungsklage - und unterliegt nun vor Gericht. Für den Auszug bleibt jedoch noch etwas Zeit.
Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher, als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.
Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. "Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich", sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.
