
AfD-Jugend scheitert mit Klage - gesichert rechtsextrem
n-tv
Der Verfassungsschutz stuft die Junge Alternative vor Monaten als "gesichert extremistisch" ein. Die AfD geht umgehend gerichtlich gegen die Beurteilung vor - und scheitert nun. Der Verdachtsfall habe sich zur "Gewissheit verdichtet", urteilt das Gericht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht mit. Das Verwaltungsgericht lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.
Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen. Dies lehnte das Gericht nun im Eilverfahren ab.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.
