
AfD hält Wahlausschüsse für rechtswidrig besetzt
n-tv
Seit Monaten gibt es im Thüringer Landtag Streit über die Besetzung wichtiger Justiz-Gremien. Die AfD präsentiert ein Gutachten und spricht auch über die Möglichkeit der Klage.
Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer AfD-Fraktion hält die Besetzung wichtiger Justiz-Gremien für rechtswidrig. "Das ist ein Verfassungsgrundsatz, dass jede Fraktion, sei es in einem aktuellen oder in einem Übergangsausschuss, vertreten sein muss. Und das ist nicht der Fall", sagte der justizpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion, Sascha Schlösser. Die beiden Ausschüsse sind wichtig, um Richter auf Lebenszeit und Staatsanwälte zu ernennen.
Die AfD stützt sich bei ihrer Einschätzung auf ein Gutachten des Juristen Michael Elicker. Der Staatsrechtler sagte, er komme zu dem Schluss, dass beide Wahlausschüsse derzeit nicht "in einer verfassungsrechtlich handlungsfähigen Form existieren".
Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Im Thüringer Landtag ist sie stärkste Kraft und hat mehr als ein Drittel der Sitze. Damit blockiert sie seit Monaten die Besetzung des Richterwahl- und des Staatsanwältewahlausschusses. Mitglieder können in diese Gremien nur mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden.
