
AfD-Antrag zu Messer-Verdächtigen zu Unrecht abgelehnt
n-tv
Sind Straftäter, die Messer einsetzen, häufig Menschen mit Migrationshintergrund - das wollte die AfD über eine Anfrage herausfinden. Der Senat lehnte eine Antwort ab. Und verlor vor Gericht.
Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat hat eine Anfrage der AfD zur Nennung von Vornamen von Tätern bei Messer-Straftaten zu Unrecht abgelehnt. Das entschied das Berliner Verfassungsgericht auf Antrag der AfD. Der Beschluss aus dem Mai fiel mit der knappen Mehrheit von fünf gegen vier Richterstimmen, wie mitgeteilt wurde. Die "Berliner Zeitung" hatte berichtet.
Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar hatte 2024 eine Anfrage an den Senat gestellt. Darin erfragte er die 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu Delikten im Jahr 2023, bei denen ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das abgelehnt, weil einzelne Menschen so identifiziert werden könnten.
Das Gericht erklärte, die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das parlamentarische Fragerecht verletzt. Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als nicht plausibel. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen.
