
Abschiebungen: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte Geflüchteter
Frankfurter Rundschau
Richterliche Beschlüsse sind nun Pflicht, wenn Polizei Geflüchtete in Unterkünften zur Abschiebung sucht – das entschied Karlsruhe.
Polizeibedienstete brauchen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, bevor sie in das Zimmer eines Geflüchteten eindringen, um ihn aufzufinden und abzuschieben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde eines ausreisepflichtigen Asylbewerbers stattgegeben. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für alle Fälle, in denen die Polizei in Unterkünften nach Geflüchteten sucht. Ohne richterliche Anordnung ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) verletzt.

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