Abschaffung der Langzeitstudiengebühren wohl erst nach 2023
n-tv
Wer im Studium deutlich länger braucht als vorgesehen, wird in Niedersachsen zur Kasse gebeten - noch. Denn die neue Landesregierung plant Änderungen.
Hannover (dpa/lni) - SPD und Grüne werden die in Niedersachsen geplante Abschaffung der Langzeitstudiengebühren wohl noch nicht im Jahr 2023 umsetzen. Wissenschaftsminister Falko Mohrs betonte aber, er werde an dem Ziel festhalten. "Wir werden finanziell nicht alle Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im ersten Jahr umsetzen können. Aber wir haben das fest vereinbart, und das wird es innerhalb der fünf Jahre auch geben", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf die gerade begonnene Wahlperiode.
Mohrs forderte dabei eine "Umkehr in der Logik": Die Hochschulen sollten die Kapazitäten, die sie bisher für die Erhebung der Gebühren einsetzen, lieber in die Unterstützung der Studierenden investieren, die länger brauchen. "Ich finde das konstruktiver, als lange Studienzeiten mit einer Gebühr zu sanktionieren", sagte der Minister.
Bisher werden nach dem Hochschulgesetz in Niedersachsen 500 Euro pro Semester fällig, wenn das sogenannte Studienguthaben aufgebraucht ist. Das ist der Fall, wenn die Regelstudienzeit um mehr als vier (Master) oder sechs (Bachelor) Toleranzsemester überschritten wird. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa für Semester, in denen der Student oder die Studentin beurlaubt war, ein Kind betreut oder einen Angehörigen gepflegt hat.
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