
Abgeordnete legen Gesetzentwurf für Impfpflicht ab 18 vor
Die Welt
Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP haben einen konkreten Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ausgearbeitet. Demnach müssen ab 1. Oktober alle Erwachsenen drei Impfungen oder einen Genesenenstatus vorweisen können. Krankenkassen wollen die Impfpflicht nicht durchsetzen. Mehr im Liveticker.
Die Vorschläge für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren nehmen konkrete Formen an. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten am Freitag einen ausgearbeiteten Entwurf für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen“ vor. Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen – bei Behörden oder der Krankenkasse.
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein und bis dahin alle drei Monate auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.










