
6 Gramm – Drogenbeauftragte will bundesweite Eigenbedarfsgrenze für Cannabis
Die Welt
Ordnungswidrigkeit statt Straftat – Daniela Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, will die Regeln für den privaten Gebrauch von Cannabis vereinheitlichen. Zudem kritisiert Ludwig die Länder wegen ihres Umgangs mit Online-Glücksspiel.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), plädiert dafür, Cannabis-Besitz bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm künftig bundesweit als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen – und nicht mehr als Straftat. „Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm – und zwar bundesweit“, sagte die Regierungsvertreterin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten.“More Related News

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