
"3G" gilt nicht bei der Bundestagswahl
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Geimpft, genesen, getestet: Wer ins Speiselokal will, muss seit Freitag in Nordrhein-Westfalen eines der drei "Gs" nachweisen können. Zumindest dort, wo die 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Für die Wahllokale bei der Bundestagswahl gilt das aber nicht. "Wählen ist ein Grundrecht", sagt der für Wahlen zuständige Sprecher im NRW-Innenministerium auf dpa-Anfrage.
Allerdings rechnet er damit, dass für die Wahllokale eine Maskenpflicht gelten wird. Dazu werde die Coronaschutzverordnung voraussichtlich noch geändert. Zudem wird der Bundeswahlleiter Hygieneempfehlungen geben. Kommt die Maskenpflicht, stellt sich die Frage, wie mit etwaigen Maskenverweigerern umzugehen ist. In Baden-Württemberg sollen sie keinen Zutritt zum Wahllokal bekommen.More Related News
