
22 Parteien oder Wählergruppen wollen an Wahl teilnehmen
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Für die hessische Landtagswahl am 8. Oktober haben 22 Parteien und Wählergruppen Landeslisten eingereicht. Die Frist zur Einreichung der Landeslisten endete am Montag um 18 Uhr, wie der Landeswahlleiter mitteilte. Auf einer Landesliste stehen alle Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe.
Bislang nicht im Landtag vertretene Parteien und Wählergruppen müssen für die Zulassung 1000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern vorweisen. Dem aktuellen hessischen Landtag gehören CDU, Grüne, SPD, AfD, FDP und Linke an.
Über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss am 11. August. Er prüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Gesetztes entsprechen. Bei der Wahl 2018 wurden laut Landeswahlleiter alle 23 Parteien und Wählergruppen zugelassen.
