
16-Jähriger wegen Waffenverkäufen von Schule ausgeschlossen
n-tv
Gefährliche Gegenstände sind an Schulen grundsätzlich verboten. Ein Schüler aus Rheinland-Pfalz handelt jedoch damit auf dem Schulgelände - und wird ausgeschlossen. Für die Entscheidung des Gerichts hat er kein Verständnis.
Ein 16 Jahre alter Schüler, der auf dem Gelände seiner Schule Schlagringe und Springmesser an andere Minderjährige verkauft hat, darf bis zum Ende des Schuljahrs ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz bestätigte im Eilverfahren die entsprechende Entscheidung der Gesamtkonferenz.
Der Schüler argumentierte, dass sein Ausschluss unverhältnismäßig sei, weil er Reue gezeigt habe. Außerdem habe die Schule keine nachvollziehbare Gefährdungsprognose angestellt. Ohnehin werde er nicht mehr lange zur Schule gehen. Sein Eilantrag hatte aber keinen Erfolg. Das Gericht hielt das öffentliche Interesse am Schulausschluss auf Zeit für schwerwiegender. Der Ausschluss sei rechtmäßig.
