
„Verlängerung der epidemischen Lage auf Verdacht wäre hochgradig angreifbar“
Die Welt
Die SPD will die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ als Basis für Corona-Grundrechtseingriffe möglichst schnell verlängern. Die Union zögert – und Juristen halten eine Fortführung für höchst fragwürdig. Es geht nicht um eine Frage des politischen Ermessens.
Der Begriff sagt eigentlich genau, worum es geht: „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Es heißt eben nicht: epidemische Prognose von nationaler Tragweite. Warum wird das hier betont? Weil gerade eine Debatte darüber beginnt, ob diese Lage, deren Gültigkeit erst Ende September ausläuft, schon demnächst verlängert werden soll. Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz plädiert dafür. Aus Sicht von Juristen wäre die zum jetzigen Zeitpunkt höchst fragwürdig. „Die Verlängerung der epidemischen Lage ist keine Frage des freien politischen Ermessens, sondern an die Kriterien aus dem Infektionsschutzgesetz geknüpft“, sagt der Augsburger Staatsrechtler Josef Lindner.
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