„Sehr schmerzliche Entscheidung“ – Urteil im Mordfall Lübcke bestätigt
Die Welt
Der Mordfall Walter Lübcke ist juristisch abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe für den Mörder – und damit auch den Freispruch des zweiten Angeklagten. Lübckes Familie beklagt das.
Gut drei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sprach der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag sein Urteil über die Revisionen. Der Mordfall Lübcke ist mit dem Urteil nun rechtskräftig abgeschlossen, der BGH bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke. Der BGH bestätigte damit auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe.
Für die Familie von Walter Lübcke ist das Urteil „eine sehr schmerzliche Entscheidung“. Das sagte Angehörigen-Sprecher Dirk Metz am Donnerstag nach der Verkündung in Karlsruhe. Die Witwe und die beiden Söhne seien unverändert davon überzeugt, dass der nun rechtskräftig freigesprochene Mitangeklagte Markus H. die Tat mit dem zu lebenslanger Haft verurteilten Stephan Ernst „gemeinsam geplant, vorbereitet und auch verübt“ habe. Rechtsanwalt Holger Matt ergänzte, eine weitere Aufklärung der Tat werde nun nicht mehr erfolgen. „Viele offene Fragen zum Tatablauf bleiben wahrscheinlich für immer offen.“