„Es wäre ein gesetzgeberischer Unfall, wenn das Gesetz so beschlossen würde“
Die Welt
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., mahnt die Politik bei der Heizungwende zur Umsicht. Er sieht Kollisionen mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Zudem sei schon die Frage, ob der Gesetzgeber derart unverhältnismäßig auf Eigentum zugreifen darf.
Die Auseinandersetzung über die Zukunft des Heizens in Deutschland läuft auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Im Mittelpunkt steht die Novelle zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), die in den kommenden Wochen im Bundestag besprochen werden soll. WELT sprach mit Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., über rechtliche Belange des Gesetzesentwurfs.
WELT: Artikel 14 Grundgesetz besagt einerseits, Inhalt und Schranken des Eigentums würden durch Gesetze bestimmt. Eine Enteignung dürfe nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Der Wert vieler Immobilien ist nun aufgrund der Klimaschutzmaßnahmen bereits deutlich gesunken, weshalb häufig der Begriff „Enteignung“ fällt. Zu recht?